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STANDARD-LIZENZVEREINBARUNG FÜR DEUTSCHLAND - ON PREMISE

Standard-Lizenzvereinbarung für Deutschland - On Premise

INHALT

1.0 DIE LIZENZ

2.0 DOKUMENTATION

3.0 BERATUNGSLEISTUNG UND TRAINING

4.0 SUPPORT

5.0 NEUE SOFTWAREVERSIONEN

6.0 FEHLER ODER FUNKTIONSSTÖRUNGEN

7.0 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

8.0 VERKAUFSPREIS UND BEZAHLUNG

9.0 ENTSCHÄDIGUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.0 GEISTIGES EIGENTUM

11.0 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

12.0 FOLGEN DER KÜNDIGUNG

13.0 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.0 DIE LIZENZ

Die im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierte Software wird im Term Sheet genau bezeichnet und näher beschrieben (im Folgenden "Software" genannt). Durch die Installation, den Zugriff oder durch die anderweitige Nutzung der Software erklärt sich der Kunde mit dieser Vereinbarung einverstanden.

Asolvi GmbH (im Folgenden "Anbieter") stellt die Software dem Kunden zur Verfügung. Der Kunde erhält auf Basis der hier aufgeführten Vertragsbedingungen ein einfaches, nicht ausschließliches, Recht zur Nutzung der Software welche ausschließlich im Rahmen des eigenen Unternehmens verwendet werden darf (im Folgenden "Lizenz" genannt).

Die Vergabe von Unterlizenzen sowie die Übertragung bzw. der Weiterverkauf der Software ist im Rahmen der Lizenz nicht gestattet. Des Weiteren umfasst die Lizenz nicht das Recht des Kunden etwaige Änderungen an der Software vorzunehmen.

Die Lizenz ist gültig in Abhängigkeit von der monatlichen bzw. jährlichen Zahlung der Lizenzgebühren durch den Kunden gemäß den Bestimmungen in Ziffer 8.

2.0 DOKUMENTATION

Die Dokumentation für die Dienstleistungen und die dazugehörigen Informationen enthalten eine Beschreibung der Software, der Funktionalitäten und Benutzeranweisungen für die Dienstleistungen und die Software in der jeweils gültigen Fassung ("Dokumentation"). Die Dokumentation ist auf dem Kundenportal verfügbar und kann vom Lieferanten von Zeit zu Zeit entsprechend angepasst werden.

3.0 BERATUNGSLEISTUNG UND TRAINING

Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Ressourcen, bietet der Anbieter dem Kunden Beratungsleistungen und Training an. Diese Leistungen erfolgen bei Bedarf in gemeinsamer Absprache mit dem Kunden. Die entsprechenden Leistungen, Vereinbarungen und Kosten werden vom Anbieter schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) vor der Bereitstellung der Dienstleistungen bestätigt. Der Kunde stellt sicher, dass die Software ausschließlich von geschultem Personal benutzt wird.

4.0 SUPPORT

Um Support-Leistungen durch den Anbieter zu erhalten, muss der Kunde eine Anfrage über das unten genannte Portal oder per Telefon stellen. Die Anfrage muss eine detaillierte Problembeschreibung enthalten. Der Anbieter ist verantwortlich, entsprechendes Personal zur Verfügung zu stellen, um Support für die Software und Dienstleistungen wie unten beschrieben zu gewährleisten. Der Support erfolgt per Telefon und E-Mail, sowie gegebenenfalls über die Verbindung zu den Kunden-Servern. Der Anbieter protokolliert alle Vorfälle.

Support wird unter folgenden Konditionen durch den Anbieter aus Deutschland bereitgestellt:

  • Support Arbeitszeiten: Montag - Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr (MEZ), außer Deutsche Feiertage.
  • Telefon-Nr.: +49 (0) 2166 989060
  • Web Portal: evatic@asolvi.com
  • Sprachen: Englisch/Deutsch (Kommunikation zu technischen Themen kann auch in Englisch stattfinden)

Der Support ist kostenlos, wenn Asolvi keine "Werkezeuge" für den Kunden bereitgestellt hat, um das Problem selbst zu lösen, d.h. Hilfsdateien und Dienstprogramme. Die Meldung von Fehlern oder Funktionsstörungen gemäß Ziffer 7.0 ist kostenlos. Beratung und Berichtserstellung werden zu unseren Standardsätzen berechnet.

Asolvi Support –Software Fehler SLA:

Fehler Klasse

Art des Fehlers

Reaktions- Zeit

1

Kritischer System Ausfall. Die komplette Software ist nicht verfügbar.

Reaktion innerhalb von 2 Stunden

2

Kritisch. Eine Fehlfunktion der Software , so dass ein geschäftskritischer Prozess nicht abgeschlossen werden kann, oder eine Fehlfunktion, die zu einer Datenbankinkonsistenz führt, ohne Möglichkeit einer Zwischenlösung.

Reaktion innerhalb von 4 Stunden

3

Nicht kritisch. Die Funktion der Software ist zwar beeinträchtigt, führt aber nicht zu einer Datenbankinkonsistenz, oder verhindert nicht den Abschluss eines kritischen Geschäftsprozesses. Der Fehler wirkt sich auf den Betrieb aus, aber die Arbeit kann mit Hilfe einer Zwischenlösung fortgesetzt werden.

Reaktion innerhalb von 16 Stunden

4

Gering. Kleinere Fehler, meist kosmetischer Natur.

Reaktion innerhalb 1 Woche

Die Reaktionszeit wird von dem Punkt an gemessen, an dem Asolvi genügend Informationen vom Kunden erhalten hat, um die korrekte Fehlerklasse beurteilen zu können und gilt nur während den regulären Arbeitszeiten.

5.0 NEUE SOFTWAREVERSIONEN

Als Teil dieser Vereinbarung hat der Kunde Zugang zu allen neuen Versionen der Software während des Lizenzzeitraums, wie im Term Sheet und in Ziffer 11 definiert. Neue Softwareversionen enthalten neue Funktionen sowie Korrekturen von Fehlern und Fehlfunktionen. Der Anbieter muss diese Releases dem Kunden zur Verfügung stellen, indem er vollständige Installationsdateien, auf den Webseiten des Anbieters oder vom Anbieter genehmigten Webseiten/Sites als Download anbietet.

Zusammen mit jeder neuen Version werden "Release Notes" geliefert, die beschreiben, was sich seit der letzten Version geändert hat. Sollte der Kunde Unterstützung bei der Aktualisierung der Software benötigen, so unterliegt dies der Vereinbarung und Rechnungsstellung wie in Ziffer 3 dargelegt.

6.0 FEHLER ODER FUNKTIONSSTÖRUNGEN

Will der Kunde auf Fehler oder Funktionsstörungen innerhalb der Software hinweisen, muss er dies schriftlich oder per Textform unverzüglich direkt dem Anbieter mitteilen. Der Anbieter wird Versionen unterstützen, die vom aktuellen Zeitpunkt nicht älter als 18 Monate sind.

7.0 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

Sofern es nicht bereits durch Gesetze (z.B. Geschäftsgeheimnisgesetz/GeschGehG) erforderlich ist, haben beide Parteien dafür zu sorgen, dass sämtliche als vertraulich gekennzeichneten Informationen in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, nicht für einen anderen als den in dieser Vereinbarung festgelegten Zweck verwendet werden und vertraulich bleiben und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, außer, dass dies für die Zwecke dieser Vereinbarung notwendig ist.

Diese Geheimhaltungspflicht gilt in Bezug auf solche vertraulichen Information nicht mehr, sobald diese Informationen ohne Zutun der Parteien öffentlich bekannt werden, und/oder anders als durch Handlungen oder Unterlassungen einer der geheimhaltungspflichtigen Parteien der Öffentlichkeit oder der jeweiligen anderen Partei bekannt werden.

8.0 VERKAUFSPREIS UND BEZAHLUNG

Die Lizenzgebühren werden dem Kunden auf monatlicher oder jährlicher Basis in Übereinstimmung mit dem Term Sheet berechnet.

Der Kunde zahlt die Lizenzgebühr an den Anbieter in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 8.

Die Lizenzgebühren sowie etwaige sonstige Gebühren können mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten in Textform an veränderte Kosten für die Pflege und Weiterentwicklung der Software angepasst werden. Ist der Kunde mit den neuen Lizenzgebühren nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten, d.h. zu dem Zeitpunkt an dem die Erhöhung der Gebühren wirksam würde, zu kündigen.

Der Kunde zahlt die Lizenzgebühr gemäß den Abrechnungsbedingungen im Term Sheet. Der Anbieter sendet jeweils Rechnungen für die Lizenzgebühr ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung.

Alle Zahlungen sind ohne Abzug oder Verrechnung spätestens innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

Alle Preise verstehen sich exklusive sämtlicher Steuern auf die unter dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen, seien es Dienstleistungen oder Lizenzen oder jede andere Lieferung, durch jede in- oder ausländische Steuerbehörde, wie geltende Umsatz-, Vertriebs-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder andere Steuern, Zölle, Gebühren oder Zuschläge (einschließlich, aber nicht beschränkt, auf behördliche Gebühren oder Zuschläge) ("Steuern").

Der Kunde zahlt alle diese gesetzlich vorgeschriebenen Steuern, einschließlich der vom Anbieter gezahlten oder zu zahlenden Steuern sowie alle damit verbundenen Zinsen und Strafen. Wenn der Kunde nach geltendem Recht verpflichtet ist, Steuern auf die zu erbringenden Leistungen von den Zahlungen einzubehalten, so hat der Kunde bei der Bezahlung der Liefergegenstände auch einen Betrag an den Anbieter zu zahlen, der dem einbehaltenen Betrag entspricht. Der Anbieter hat den Kunden - auf dessen Kosten - im Hinblick auf mögliche Erstattungen aller einbehaltenen Beträgen zu unterstützen.

Soweit der Kunde in Bezug auf eine ausstehende Zahlung von Lizenzgebühren oder anderen Gebühren gemäß der Vereinbarung in Verzug gerät, werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB fällig, berechnet jeweils am Anfang eines jeden Monats.

Die Nichteinhaltung der in der Vereinbarung festgelegten Zahlungsbedingungen berechtigt den Anbieter, die Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen, wenn der Kunde im Falle der monatlichen Zahlung der Lizenzgebühren drei Monate im Verzug ist bzw. mit der jährlichen Lizenzgebühr schon drei Monate im Zahlungsverzug ist. Dies gilt auch während der Anfänglichen Lizenzperiode (gemäß Ziffer 11). Das Kündigungsrecht wird mit Zahlung der ausstehenden Beträge durch den Kunden aufgehoben.

9.0 ENTSCHÄDIGUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Der Anbieter schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Die in einem Kalenderjahr auftretende Gesamthaftung des Anbieter für Verstöße und andere Umstände ist nach oben beschränkt bis zu einem Betrag, der 100% der Zahlungen des Kunden an den Anbieter während des Kalenderjahres entspricht( ohne Umsatzsteuer).

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Anbieter, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

10.0 GEISTIGES EIGENTUM

Das Urheberrecht und alle anderen geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art an der Software (einschließlich aller daran vorgenommenen Verbesserungen und auch aller mit der Software verbundenen Dokumentationen) sind und bleiben Eigentum des Anbieter bzw. der Lizenzgeber des Anbieter.

Der Kunde ist nicht berechtigt:

  1. die Software (oder Teile davon, einschließlich der zugehörigen Dokumentationen) für einen anderen als den in dieser Vereinbarung festgelegten Zweck zu verwenden oder zu vervielfältigen oder die Software oder die Dokumentationen unbefugten Dritten zugänglich zu machen;
  2. Unterlizenzen zu vergeben, Abtretungen vorzunehmen oder die Software und/oder die dazugehörenden Dokumentationen weiterzugeben oder zu entsorgen.
  3. als Wiederverkäufer oder Berechtigter zur Vergabe von Lizenzen oder Unterlizenzen der Software aufzutreten.
  4. die Software oder die dazugehörige Dokumentation zurückentwickeln, dekompilieren oder ändern; oder es jemandem gestatten, dies zu tun.

Der Kunde verpflichtet sich und garantiert, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Software und alle Kopien davon vor unbefugter Nutzung in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung zu sichern.

11.0 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und bleibt bestehen, sofern sie nicht, wie in dieser Vereinbarung festgelegt, gekündigt wird. Die Dauer der Lizenz beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung bis zur Beendigung der Vereinbarung und so lange, wie die monatlichen bzw. jährlichen Lizenzgebühren gemäß dieser Vereinbarung durch den Kunden bezahlt wird. Ungeachtet dessen wird die anfängliche Lizenzperiode im Term Sheet definiert ("Anfängliche Lizenzperiode") und die Vereinbarung kann innerhalb dieses Zeitraums nicht gekündigt werden.

Dieser Vertrag verlängert sich am Ende der Anfänglichen Lizenzperiode um weitere zwölf (12) Monate ("Verlängerungsperiode") und am Ende jeder Verlängerungsperiode automatisch jeweils um weitere zwölf (12) Monate, es sei denn, eine der Parteien kündigt der anderen Partei mindestens drei (3) Kalendermonate vor dem Ende der Anfänglichen Lizenzperiode oder der Verlängerungsperiode schriftlich oder per Textform.

Diese Vereinbarung kann auch aus wichtigem Grund durch schriftliche Mitteilung per Brief an die andere Partei stets außerordentlich gekündigt werden:

  • Wenn die andere Partei einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt, einen Insolvenzverwalterverwalter für alle oder einen wesentlichen Teil ihres Unternehmens oder Vermögens bestellt, einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern abschließt oder versucht, einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern auszuhandeln, einen Antrag oder einen Beschluss zu ihrer Liquidation stellt (außer zum Zweck einer zahlungsfähigen Sanierung oder Fusion, über die die andere Partei im Voraus schriftlich informiert werden muss), eine Gläubigerversammlung einberuft, ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder ein analoges Ereignis eintritt;
  • Wenn der anderen Partie durch die kündigende Partei per Brief in Schriftform - Mitteilung innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung gemacht wird, dass die andere Partei einen wesentlichen Teil dieser Vereinbarung verletzt hat und die andere Partei es versäumt hat, diese Verletzung dann innerhalb einer weiteren Frist von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zu beheben;
  • seitens des Anbieter, wenn eine wesentliche Änderungen der Beteiligungs- oder Beherrschungsverhältnisse an der Gesellschaft des Kunden auftritt, die nach Ansicht des Anbieter möglicherweise zum Nachteil der Interessen des Anbieter ist oder wenn der Kunde alle oder einen wesentlichen Teil der Vermögengegenstände des Unternehmens veräußert.

12.0 FOLGEN DER KÜNDIGUNG

Die Beendigung dieser Vereinbarung berührt nicht die Rechte der Parteien, die bis zum Datum des Ablaufs oder der Beendigung angefallen sind.

Bei Beendigung dieser Vereinbarung ist der Kunde zu folgenden Handlungen verpflichtet:

  1. Rückgabe sämtlicher Software-Kopien mitsamt den dazugehörigen Dokumentationen an den Anbieter, einschließlich der sich im Besitz des Kunden befindenden Kopien, Literatur, Aufzeichnungen, Datenbanken des Anbieters oder andere greifbare Dinge, die sich auf die Software und deren Dokumentationen beziehen; und
  2. Nachweis an den Anbieter, dass der Kunde alle o.g. Kopien von sämtlichen Computer-Systemen und/oder oder von elektronischen Speichermedien gelöscht hat. Bei Beendigung dieser Vereinbarung endet die dem Kunden gemäß Ziffer 1 gewährte Lizenz unverzüglich, ohne dass der Kunde benachrichtigt werden muss und ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung entsteht.

13.0 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Der Kunde kann seine Rechte aus dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieter abtreten oder anderweitig übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, diese Vereinbarung an jede Tochtergesellschaft des Anbieter abzutreten.

Diese Vereinbarung ersetzt alle Vereinbarungen, Absprachen und Zusagen, ob schriftlich oder mündlich, die vor dieser Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter getroffen wurden oder bestehen, und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist jeder Zusatz, Ergänzung oder Änderung dieser Vereinbarung unwirksam, es sei denn, es ist schriftlich festgehalten und von oder im Namen beider Parteien unterzeichnet.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Die Parteien werden im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen. Kommt eine Einigung vor der Schlichtungsstelle nicht zustande, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz der Asolvi GmbH. Asolvi GmbH ist aber auch berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.